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Am 23. Dezember 2020 wurde die finale Entscheidung der Europäischen Kommission zur Verwendungsart 1, 2, 4, 5 und 6 von Chromtrioxid bis zum 21. September 2024 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht.

Hieraus ergeben sich Handlungsvorgaben sowohl für die Zulassungsinhaber als auch für die nachgeschalteten Anwender. In Kürze werden wir daher eine Kundeninformation für Beschichtungsbetriebe bereitstellen, die über die jetzt durchzuführenden Maßnahmen informiert.


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